

Bestimmte Krankheiten bedingen Einschränkungen oder verlangen die Nutzung von Hilfsmitteln um das Informationsangebot im Internet in vollem Umfang nutzen zu können.
So müssen z. B. stark fehlsichtige Personen die Textgröße an Ihre Bedürfnisse anpassen können. Blinde sind abhängig von Vorleseprogrammen, Menschen mit Epilepsie können durch blinkende und flackernde Inhalte einen Krampfanfall erleiden.
Das "World Wide Web Consortium" (W3C) hat Regeln entwickelt, die den Zugriff dieser Personengruppen auf die Informationsfülle im Internet sicherstellen soll.
Das Behindertengleichstellungsgesetz beispielsweise fordert die Berücksichtigung der Barrierefreiheit für alle Behörden, Körperschaften und Anstalten des Bundes.
Wir sind darum bemüht, uns mit unserem Internetauftritt, die Regeln der Barrierefreiheit einzuhalten.
Auf unseren Internetseiten verzichten daher z. B. auf
Entsprechend den W3C-Forderungen verwenden wir